Ehrenkodex
Mitgliedsbetrieb
Alle Mitgliedsbetriebe haben sich mit der Verbandsaufnahme verpflichtet, nach folgendem Ehrenkodex Austrocknungsarbeiten durchzuführen:
- Unverbindliche Objektbesichtigung mit Abgabe eines Angebots und Benennung eines Fixpreises für die Durchführung der technischen Austrocknung.
- Bei bewohnten Objekten muss die technische Austrocknung so durchgeführt werden, dass ein Weiterwohnen bzw. Weiternutzen der Räume sichergestellt ist.
- Die Haupttrocknungsanlagen müssen in untergeordnete Räume ausgelagert werden, um eine Lärmbelästigung weitgehendst zu vermeiden.
- Oberbeläge, gleich welcher Art, sollten, sofern sie durch Wassereinwirkung nicht beschädigt sind, und es die Wirtschaftlichkeit erlaubt, erhalten bleiben.
Zielsetzung
- Schaffung einer besseren Transparenz für Auftraggeber von Austrocknungsarbeiten.
- Gewährleistung für die Anwendung und Durchführung von fachgerechten Austrocknungsarbeiten nach dem neuesten Stand der Technik.
- Festgelegte Vorgehensweise bei der Ausführung aller Trocknungsmaßnahmen.