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Ehrenkodex

Mitgliedsbetrieb

Alle Mitgliedsbetriebe haben sich mit der Verbandsaufnahme verpflichtet, nach folgendem Ehrenkodex Austrocknungsarbeiten durchzuführen:

  • Unverbindliche Objektbesichtigung mit Abgabe eines Angebots und Benennung eines Fixpreises für die Durchführung der technischen Austrocknung.
  • Bei bewohnten Objekten muss die technische Austrocknung so durchgeführt werden, dass ein Weiterwohnen bzw. Weiternutzen der Räume sichergestellt ist.
  • Die Haupttrocknungsanlagen müssen in untergeordnete Räume ausgelagert werden, um eine Lärmbelästigung weitgehendst zu vermeiden.
  • Oberbeläge, gleich welcher Art, sollten, sofern sie durch Wassereinwirkung nicht beschädigt sind, und es die Wirtschaftlichkeit erlaubt, erhalten bleiben.

Zielsetzung

  • Schaffung einer besseren Transparenz für Auftraggeber von Austrocknungsarbeiten.
  • Gewährleistung für die Anwendung und Durchführung von fachgerechten Austrocknungsarbeiten nach dem neuesten Stand der Technik.
  • Festgelegte Vorgehensweise bei der Ausführung aller Trocknungsmaßnahmen.