[et_pb_section bb_built=“1″][et_pb_row][et_pb_column type=“4_4″][et_pb_text admin_label=“Ehrenkodex“ _builder_version=“3.0.106″ background_layout=“light“ header_text_align=“center“]
Ehrenkodex
[/et_pb_text][et_pb_text admin_label=“Mitgliedsbetrieb“ _builder_version=“3.0.106″ background_layout=“light“]
Mitgliedsbetrieb
Alle Mitgliedsbetriebe haben sich mit der Verbandsaufnahme verpflichtet, nach folgendem Ehrenkodex Austrocknungsarbeiten durchzuführen:
- Unverbindliche Objektbesichtigung mit Abgabe eines Angebots und Benennung eines Fixpreises für die Durchführung der technischen Austrocknung.
- Bei bewohnten Objekten muss die technische Austrocknung so durchgeführt werden, dass ein Weiterwohnen bzw. Weiternutzen der Räume sichergestellt ist.
- Die Haupttrocknungsanlagen müssen in untergeordnete Räume ausgelagert werden, um eine Lärmbelästigung weitgehendst zu vermeiden.
- Oberbeläge, gleich welcher Art, sollten, sofern sie durch Wassereinwirkung nicht beschädigt sind, und es die Wirtschaftlichkeit erlaubt, erhalten bleiben.
[/et_pb_text][et_pb_text admin_label=“Zielsetzung“ _builder_version=“3.0.106″ background_layout=“light“]
Zielsetzung
- Schaffung einer besseren Transparenz für Auftraggeber von Austrocknungsarbeiten.
- Gewährleistung für die Anwendung und Durchführung von fachgerechten Austrocknungsarbeiten nach dem neuesten Stand der Technik.
- Festgelegte Vorgehensweise bei der Ausführung aller Trocknungsmaßnahmen.
[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section]